Mit Schreiben vom 24. Juli 2013 teilte die D._____ AG der Beschwerdegegnerin mit, dass sie dem Beschwerdeführer eine Festanstellung als Bauleiter in Ausbildung anbieten wolle, wobei dieser im Rahmen der Ausbildung diverse auf entsprechende Anfrage vom Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmerverband empfohlene Weiterbildungskurse besuchen würde (VB 27).