VB] 153). Der Beschwerdeführer stellt sich demgegenüber im Wesentlichen auf den Standpunkt, die Beschwerdegegnerin habe der Invaliditätsbemessung nicht nur ein zu niedriges Valideneinkommen, sondern auch ein zu hohes Invalideneinkommen zu Grunde gelegt. Bei korrektem Einkommensvergleich resultiere ein rentenbegründender Invaliditätsgrad. -4- 1.2. Streitig und zu prüfen ist demnach, ob die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 10. Februar 2025 (VB 153) zu Recht abgewiesen hat.