1.3. Im Nachgang an das Rückweisungsurteil aktualisierte die Beschwerdegegnerin die medizinischen Akten, nahm erneut Rücksprache mit dem fraglichen RAD-Arzt und liess den Beschwerdeführer auf dessen Empfehlung orthopädisch begutachten (Gutachten der Neurologie Toggenburg AG, Wattwil, vom 3. Juli 2024). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und erneuter Rücksprache mit dem RAD-Arzt wies sie das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 10. Februar 2025 ab. -3- 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 10. Februar 2025 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 19. Februar 2025 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: