1.2. Am 27. April 2021 meldete sich der zwischenzeitlich seit August 2019 als Maurer/Maler tätig gewesene Beschwerdeführer unter Hinweis auf beidseitige Knie- sowie auf Rückenbeschwerden nach einem Unfallereignis vom 25. Januar 2021 erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug an. Die Beschwerdegegnerin tätigte in der Folge berufliche sowie medizinische Abklärungen. Sie gewährte dem Beschwerdeführer Frühinterventionsmassnahmen in Form von Beratung und Unterstützung, wies aber das Leistungsbegehren betreffend berufliche Massnahmen mit Verfügung vom 9. November 2021 ab.