In der Folge gewährte sie dem Beschwerdeführer berufliche Massnahmen (Frühintervention, Berufsberatung, Kostengutsprache betreffend Umschulung zum Bauleiter mit Fachrichtung Gipsergeschäft). Nachdem dem Beschwerdeführer am 20. November 2015 das Diplom "Vorarbeiter Bau" erteilt worden war, wurden die beruflichen Massnahmen mit Mitteilung vom 7. Juli 2016 beendet und "das Verfahren seitens der IV […] eingestellt", da der Beschwerdeführer mit der abgeschlossenen Umschulung ein rentenausschliessendes Einkommen erzielen könne.