Dr. med. C._____ zu den Fragen des Beschwerdegegners Stellung (VB 52). Auf dessen Frage, ob aufgrund des Gesundheitszustandes der Beschwerdeführerin von der Unzumutbarkeit der zumindest vorübergehenden Fortführung des Arbeitsverhältnisses bis zum Finden einer neuen Anstellung ausgegangen werden müsse, kreuzte Dr. med. C._____ die Antwort "Ja" an. Dr. med. C._____ begründete jedoch ihre Antwort nicht. Auch die Frage des Beschwerdegegners, ob die gesundheitlichen Probleme der Beschwerdeführerin ausschliesslich in direktem Zusammenhang mit den Umständen am Arbeitsplatz stünden, bejahte sie, ohne ihre Antwort zu begründen.