Im Rahmen des Einspracheverfahrens habe sie – innert der ihr dazu angesetzten Frist – den Bericht ihrer behandelnden Ärztin Dr. med. C._____, Praktische Ärztin, vom 22. Oktober 2024 eingereicht, aus welchem hervorgehe, dass die Überweisung an diese am 25. März 2024 aufgrund einer depressiven Episode erfolgt und die Kündigung nach Auffassung der behandelnden Ärztin gerechtfertigt sei (Beschwerde S. 4). Sie – die Beschwerdeführerin – selbst habe bereits zu Beginn ausgeführt, dass das Arbeitsumfeld für sie belastend gewesen sei und zu einer Erkrankung der Psyche geführt habe (Beschwerde S. 4 f.).