auf die – gemäss der mit der Beschwerde eingereichten und korrigierten Arbeitgeberbescheinigung vom 4. Februar 2025 (vgl. Beschwerdebeilage 2) am Freitag, 2. August 2024 mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen erfolgten – Kündigung folgenden Arbeitstag, dem 5. August 2024, eine Stellenbemühung nachgewiesen und wurde sogar am selben Tag zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, wobei bereits ein Probearbeitstag am 20. August 2024 vereinbart worden sei. Seinen Angaben auf dem Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen zufolge wurde nach dem Probearbeitstag ein Stellenantritt bei der Firma Alpnach Küchen per 26. August