Es ist unbestritten, dass durch die Entfernung des Osteosynthesematerials am 22. Februar 2023 eine Besserung der Beschwerden eintrat (vgl. VB 172 S. 3). Die Möglichkeit einer solchen Entfernung wurde jedoch erstmals im Bericht von PD Dr. med. C._____ und med. pract. D._____ vom 16. Januar 2023 (VB 133 S. 3) sowie im Bericht von Dr. med. J._____, Facharzt für Chirurgie, vom 1. Februar 2023 (VB 137) thematisiert. Dabei bezeichneten PD Dr. med. C._____ und med. pract. D._____ diesen Eingriff als ultima ratio. Auch Dr. med. J._____ führte aus, dass nicht gesagt werden könne, ob eine relevante Besserung zu erwarten sei. Diese Überlegungen erfolgten erst rund ein Jahr nach dem Fallabschluss.