, Facharzt für Thoraxchirurgie, vom 6. Januar 2025 hervor (Beschwerdebeilage 5). Dieser hält darin auf die Frage des Vertreters des Beschwerdeführers, ob dieser vom 28. Februar 2022 bis zur Entfernung des Osteosynthesematerials auch bei einer leichten bis mittelschweren körperlichen Tätigkeit in seiner Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sei, fest, dass der Beschwerdeführer aufgrund persistierender, linksthorakaler Schmerzsymptomatik nicht arbeitsfähig gewesen sei. Dass in diesem Zeitraum mit einer namhaften Besserung zu rechnen gewesen wäre, geht aus der genannten E-Mail nicht hervor.