Zum Zeitpunkt des Fallabschlusses lagen keine medizinischen Berichte vor, aus denen hervorgeht, dass mit weiteren Behandlungen noch eine namhafte Besserung des Gesundheitszustands zu erwarten gewesen wäre. Die behandelnden Fachärzte PD Dr. med. C._____ und med. pract. D._____ hielten im Bericht vom 24. November 2021 fest, es bestehe kein thoraxchirurgischer Handlungsbedarf mehr. Zwar wurde bei anhaltenden Schmerzen eine Weiterbehandlung erwogen, namentlich durch eine Zuweisung in die Schmerzklinik G._____ (VB 69).