Des Weiteren sei ambulante Physiotherapie verordnet worden. Man sei mit dem Beschwerdeführer so verblieben, dass bei weiterer guter Regredienz der Beschwerden keine weiteren Verlaufskontrollen mehr in der thoraxchirurgischen Sprechstunde nötig seien. Ansonsten sei eine Wiedervorstellung jederzeit möglich (VB 54 S. 6 f.).