1. Der 1955 geborene Beschwerdeführer war als Chauffeur bei der B._____ AG in Q._____ angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch gegen die Folgen von Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Am 9. Januar 2021 stürzte er auf einer Aussentreppe und zog sich dabei eine mehrfache Rippenfraktur und ein Schädel-Hirn-Trauma zu. Für die Folgen dieses Ereignisses erbrachte die Beschwerdegegnerin die gesetzlichen Leistungen (Heilbehandlung und Taggeld). Mit formlosem Schreiben vom 17. Januar 2022 schloss die Beschwerdegegnerin den Fall ab und stellte ihre Taggeldleistungen per 28. Februar 2022 ein. Am 22. Februar 2022 wurde beim Be-