_ vom 16. Mai 2023 (VB 132) fest und wies diesbezüglich daraufhin, dass diese ausgeführt habe, die Hypästhesie und Hypalgesie könne keinem peripheren Nervenverlauf und auch keinem Dermatom zugeordnet werden und die Abklärungen (Motorische Neurografie, sensible Neurografie) hätten keine Hinweise auf das Vorliegen einer peripheren Nervenläsion beidseits ergeben. Differentialdiagnostisch sei als Ursache für die geklagten Beschwerden eine HWS-Problematik diskutiert worden (vgl. VB 167 S. 1 f.). Darüber hinaus wies Dr. med. C._____ auf verschiedene Nebendiagnosen (Adipositas, hypertensive Herzkrankheit, Aortenaneurysma thoracolumbal sowie Mitral- und Trikuspidalklappeninsuffizienz) hin.