5. 5.1. Der Beschwerdeführer bringt zusammengefasst vor, seine behandelnden Ärzte, insbesondere med. pract. D._____, Fachärztin für Neurologie, würden der "Einschätzung der Arbeitsfähigkeit durch die Suva" widersprechen. Bisher sei noch keine Therapie erfolgreich gewesen, das Leiden habe sich nicht verbessert und es sei eine Weiterbehandlung notwendig (Beschwerde S. 5). -6-