3.3. Am 17. März 2023 nahm Dr. med. C._____ erneut Stellung. Zusammengefasst führte er aus, aufgrund der (beim Unfall vom 11. Oktober 2021) erlittenen Verletzung wäre grundsätzlich eine Arbeitsunfähigkeit für längstens drei Monate zu erwarten gewesen. Im Weiteren sei jedoch ein protrahierter -5-