Auf der Verhaltensebene sei eine erhebliche Symptomausweitung festzustellen gewesen. Das Ausmass der demonstrierten physischen Einschränkungen lasse sich mit den objektivierbaren pathologischen Befunden, der klinischen Untersuchung und den bildgebenden Abklärungen sowie den Diagnosen aus somatischer Sicht nicht erklären. Aufgrund der beobachteten erheblichen Symptomausweitung sei das Zumutbarkeitsprofil auf der Basis von rein medizinisch-theoretischen Kriterien erstellt worden und berücksichtige die objektivierbaren strukturellen Befunde. Eine weitergehende Einschränkung der Belastbarkeit lasse sich medizinisch-theoretisch nicht begründen.