__ (Bericht vom 26. Oktober 2022). Mit Verfügung vom 20. Oktober 2023 stellte die Beschwerdegegnerin die vorübergehenden Leistungen sodann per 19. Dezember 2022 ein. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 10. Januar 2025 ab. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 13. Februar 2025 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die angefochtene Verfügung sei aufzuheben. 2. Die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, meinem Mandanten weiterhin Taggelder in der Höhe von 50 % und Heilungskosten zu leisten. 3. Eventualiter: sei Die SUVA anzuweisen die Rentenfrage zu prüfen