vom 7. November 2023 der umschriebene Knorpeldefekt noch eine Grösse von 5 x 6 mm aufgewiesen habe, habe sich dieser nun deutlich gebessert gezeigt (VB 93 S. 3). Im Bericht vom 11. März 2024 führte Dr. med. F._____ sodann aus, dem Beschwerdeführer sei seine angestammte Tätigkeit aufgrund einer massiven Schwellung und der Schmerzen nicht mehr zumutbar (VB 78 S. 5). Davon ging die Beschwerdegegnerin bereits in der Verfügung vom 27. September 2023 aus. Betreffend allfällige, seither zusätzliche bestehende Einschränkungen in einer angepassten Tätigkeit äusserte sich Dr. med. F._____ in dem Bericht nicht. Am 31. Oktober 2024 hielt Dr. med. F.___