tung inkl. Erholung des Knorpels interpretiert werden könne (VB 82 S. 3). 3.2. Die im Rahmen des Vorbescheidverfahrens vom Beschwerdeführer eingereichten medizinischen Unterlagen (VB 78 S. 5 ff.; 79; 87; 90 S. 6) bezog die Beschwerdegegnerin in die Begründung der angefochtenen Verfügung mit ein, weshalb sie vorliegend zu berücksichtigen sind (vgl. E. 2.2).