RAD-Arzt Dr. med. C._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, führte in seiner Stellungnahme vom 31. Mai 2023 aus, die gegen den Vorbescheid vom 25. April 2022 erhobenen Einwände würden die Beurteilung von Dr. med. B._____ vom 22. März 2022 lediglich dahingehend beeinflussen, als dass die den Schmerzangaben des Beschwerdeführers folgenden Operationen zu einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit geführt hätten (VB 53 S. 10).