2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 11. Februar 2025 fristgerecht Beschwerde und beantragte sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung sowie eine Neubeurteilung seines Falles. 2.2. Am 4. März 2025 (Posteingang) reichte der Beschwerdeführer weitere medizinische Unterlagen ein. 2.3. Mit Vernehmlassung vom 21. März 2025 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.4. Mit Eingaben vom 2. Juni, 30. Juni, 29. August und 19. September 2025 (Posteingang) reichte der Beschwerdeführer weitere medizinische Unterlagen ein. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: