1. 1.1. Der 1968 geborene Beschwerdeführer war zuletzt als Allrounder tätig und meldete sich am 12. November 2021 unter Hinweis auf eine Knieprothese und einen gebrochenen Knorpel bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 27. September 2023 einen Leistungsanspruch des Beschwerdeführers.