5.2.4. In ihrer Stellungnahme vom 4. Dezember 2023 führten die Dres. med. G._____ und H._____, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin und für Rheumatologie, Kantonsspital M._____, aus, auf die explizite Frage des Beschwerdeführers nach Zeichen eines Morbus Scheuermann hätten auch nach erneuter Durchsicht der MR-tomographischen und skelettszintigraphischen Aufnahmen und interdisziplinärer Rücksprache mit den Kollegen der Klinik für Radiologie keine Hinweise hierfür gefunden werden können. Die sichtbaren Deckplattenirregularitäten seien am ehesten als Residuen der bekannten Frakturen zu betrachten (VB 86).