4.4. Die Beurteilungen des Versicherungsmediziners Dr. med. univ. E._____ vom 16. November 2023 und vom 24. Oktober 2024 sowie die Beurteilung von Dr. med. F._____ vom 17. Oktober 2024 in seiner Funktion als beratender Arzt werden den von der Rechtsprechung formulierten Anforderungen an eine beweiskräftige medizinische Stellungnahme (vgl. E. 4.1. hiervor) gerecht. Die Einschätzungen erfolgten in Kenntnis der Vorakten und ergingen in Auseinandersetzung mit den erhobenen Befunden und den Vorakten. Dr. med. univ. E._____ begründet gestützt auf