3.2. Dr. med. univ. E._____ führte in seiner ärztlichen Beurteilung vom 16. November 2023 aus, anlässlich der Erstkonsultation im Kantonsspital M._____ seien die Diagnosen eines leichten Schädel-Hirn-Traumas, einer Rippenkontusion rechts, einer Kontusion BWS und eines Verdachts auf Kniebinnenläsion rechts, Talushalsfraktur rechts, gestellt worden. In den Röntgenabklärungen "BWS OSG Knie rechts" habe kein Hinweis auf eine knöcherne Verletzung bestanden. Am 12. April 2023 seien im MRI der BWS unvollständig abgeheilte Deckplattenimpressionsfrakturen von TH7 bis 10 mit auch Z.n.