1. Der 1990 geborene Beschwerdeführer war bei der Beschwerdegegnerin gegen die Folgen von Unfällen versichert, als er am 2. Februar 2023 mit seinem Motorrad in einer Kurve auf einer Rennstrecke mit ca. 160- 180 km/h ausrutschte und sich dabei eine Mehrfachverletzung unter anderem mit einer nicht-dislozierten Talushalsfraktur rechts und einer Kontusion der BWS zuzog. Die Beschwerdegegnerin anerkannte ihre Leistungspflicht im Zusammenhang mit dem fraglichen Ereignis und erbrachte Heilbehand- lungs- und Taggeldleistungen.