6.3.3. Der Beschwerdeführer führte in seiner Beschwerde vom 10. Februar 2025 im Widerspruch zu seinen hiervor erwähnten Ausführungen (E. 6.1.) aus, dass der Wechsel zur F._____ AG nicht auch ohne Unfall erfolgt wäre. Er habe mit einer Entlastung durch den Stellenwechsel gerechnet, da ihm von der F._____ AG in Aussicht gestellt worden sei, er könne einen Lehrgang zum Polier und Bauführer absolvieren (Beschwerde S. 5 Ziff. 12). Aufgrund dieser Angaben ist indes einerseits zu schliessen, dass der Beschwerdeführer eine derartige berufliche Weiterentwicklung ohne die unfallbedingte gesundheitliche Beeinträchtigung nicht in Betracht gezogen hätte.