16 ATSG) für das Jahr 2023 gestützt auf die Angaben der F._____ AG, der Arbeitgeberin, bei welcher der Beschwerdeführer im Zeitpunkt des per 29. November 2021 gemeldeten Rückfalls angestellt war (vgl. VB 19), ein Valideneinkommen von Fr. 90'046.00. Bei der Festlegung des Invalideneinkommens stützte sich die Beschwerdegegnerin auf die Tabelle TA1, Total, Kompetenzniveau 1, Männer, der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik (BfS) des Jahres 2022, wobei sie die im Jahr 2023 betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit sowie die bis 2023 eingetretene Nominallohnentwicklung gemäss dem Schweizerischen Nominallohnindex berücksichtigte.