In der Praxis wurde dieses Kriterium etwa bei einem Unfall bejaht, bei dem der Versicherte nach dem Aufprall auf das Heck eines Autos in die Luft flog, sich dreimal überschlug und danach auf die Strasse prallte, wobei sein Helm gespalten wurde (Urteil des Bundesgerichts 8C_698/2022 vom 3. Mai 2023 E. 6.3.1). Verneint wurde das Kriterium hingegen etwa bei einem Unfall, bei dem der Versicherte von einem Gabelstapler umgeworfen, sein Bein bis zum Knie überfahren und er von diesem mitgeschleift wurde (Urteil des Bundesgerichts 8C_752/2023 vom 6. September 2024 E. 5.1).