Urteile 8C_703/2022 vom 1. September 2023 E. 4.3; 8C_500/2022 vom 4. Mai 2023 E. 5.2.3; 8C_799/2008 vom 11. Februar 2009 E. 3.2.3). In der Praxis wurde dieses Kriterium etwa bei einem Unfall bejaht, bei dem der Versicherte nach dem Aufprall auf das Heck eines Autos in die Luft flog, sich dreimal überschlug und danach auf die Strasse prallte, wobei sein Helm gespalten wurde (Urteil des Bundesgerichts 8C_698/2022 vom 3. Mai 2023 E. 6.3.1).