Zu den mittleren Unfällen im mittleren Bereich wurden von der Rechtsprechung bisher unter anderem Unfälle gezählt, bei denen Versicherten ein Bagger über das Bein (Urteil des Bundesgerichts 8C_330/2024 vom 4.Dezmber 2024 E. 4.3.1) oder ein Hubstapler über den Fuss fuhr (Urteil des Bundesgerichts 8C_561/2012 vom 12. Dezember 2012), oder bei denen die Hand der versicherten Person in eine Betonrührmaschine gezogen wurde (Urteil des Bundesgerichts 8C_445/2010 vom 3. November 2010) oder Finger amputiert wurden (Urteil des Bundesgerichts 8C_77/2009 vom 4. Juni 2009 E. 4.1.2, 3). Mit Blick auf die hiervor dargelegte Rechtsprechung hat die Beschwerdegegnerin