der OSG-Arthrose links erklärten, lediglich eine OSG-Arthrodese zu einer Schmerzreduktion führen könnte, wobei unklar sei, wann diese erforderlich sein werde, sei der aktuelle Zustand des OSG als Zwischenphase zu werten, in welcher vorübergehend von einem medizinischen Endzustand ausgegangen werden könne. Die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers als Gleisbauer sei nicht mehr gegeben. Zumutbar seien diesem unter Berücksichtigung der unfallbedingten Beeinträchtigungen noch leichte bis maximal mittelschwere, wechselnd belastende und vorzugsweise sitzende Tätigkeiten ohne langandauernde Geh- oder Stehphasen.