2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 10. Februar 2025 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Der Einspracheentscheid sei aufzuheben und es sei die Sache an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen mit dem Auftrag, es sei ein interdisziplinäres Gutachten, das eine psychiatrische Begutachtung miteinschliesst, anzuordnen; dies soweit das angerufene Versicherungsgericht den Fall in der Sache selbst nicht direkt beurteilen kann. -3- 2. Unter Kosten - und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin.