Mit Schreiben vom 6. November 2023 teilte sie dem Beschwerdeführer die Einstellung der Heilkostenleistungen per 3. November 2023 und der Taggeldleistungen per 26. November 2023 mit. Mit Verfügung vom 12. Dezember 2023 sprach sie ihm ab dem 27. November 2023 eine Invalidenrente, basierend auf einem Invaliditätsgrad von 29 %, und eine Entschädigung für einen Integritätsschaden von 25 % zu. Die vom Beschwerdeführer am 29. Januar 2024 dagegen erhobene Einsprache wies die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 19. Dezember 2024 bzw. 7. Januar 2025 ab.