1.2. Nachdem der – nun bei einer neuen Arbeitgeberin als Gleisbauer EFZ angestellte – Beschwerdeführer in den Jahren 2020 bis 2023 mehrfach am linken oberen Sprunggelenk operiert worden war, meldete er der Beschwerdegegnerin am 20. Februar 2023 einen am 29. November 2021 erlittenen Rückfall zum Unfall vom 14. Februar 2006. Letztere anerkannte ihre diesbezügliche Leistungspflicht und erbrachte in der Folge erneut vorübergehende Leistungen (Heilbehandlung, Taggeld). Mit Schreiben vom 6. November 2023 teilte sie dem Beschwerdeführer die Einstellung der Heilkostenleistungen per 3. November 2023 und der Taggeldleistungen per 26. November 2023 mit.