1. 1.1. Der 1986 geborene Beschwerdeführer absolvierte eine Lehre als Gleisbauer bei der B._____ AG und war in dieser Eigenschaft bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch gegen Unfallfolgen versichert, als er am 14. Februar 2006 bei der Arbeit an einem Gerät hängen blieb, sich sein linker Fuss dabei nach aussen verdrehte und er sich den Mittelfuss quetschte beziehungsweise eine Distorsion dritten Grades am oberen Sprunggelenk zuzog. Die Beschwerdegegnerin erbrachte in der Folge im Zusammenhang mit diesem Unfall Taggelder und Heilbehandlungsleistungen.