Andernfalls ist der im Kompetenzniveau 1 ausgewiesene Wert massgebend (Urteil des Bundesgerichts 8C_575/2024 vom 2. Juni 2025 E. 5.2 mit Hinweisen). Vorliegend hat der Beschwerdeführer ausser einer langjährigen Arbeitserfahrung von mehr als 40 Jahren bei der D._____ AG keine solchen Qualifikationen nachzuweisen. Er schloss die angefangene Lehre aufgrund ungenügender Deutschkenntnisse nicht ab, hat keine Führungserfahrung und in all den - 10 -