Daraus resultiere bei einer Auszahlung von 13 Monatslöhnen ein Validenlohn von Fr. 91'000.00 (VB 325 S. 6). Der Beschwerdeführer bringt dagegen vor, hinsichtlich des Valideneinkommens hätte auf die Angaben in der Schadenmeldung UVG vom 21. Januar 2021 mit einem Einkommen von Fr. 7'700.00 pro Monat sowie einen 13. Monatslohn abgestützt werden sollen und nicht auf die Angaben der "neuen" D._____ AG (Beschwerde S. 5 ff.).