, Fachärztin für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie beim Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau, IV-Stelle, in ihrem Bericht vom 5. Juli 2024 sogar aus, dass der Beschwerdeführer aus orthopädischer Sicht gar nicht mehr arbeitsfähig sei. Zudem sei das vom Beschwerdeführer geschilderte Anschwellen des linken Knies zu wenig beachtet worden, welches zusammen mit den starken Schmerzen im Rahmen der Eingliederung der IV dazu geführt habe, dass die Massnahme bei einem erreichten Pensum von 45 % habe beendet werden müssen (Beschwerde S. 7 ff.).