Mit Verfügung vom 20. Dezember 2023 sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer ab dem 1. Januar 2024 eine auf einem Invaliditätsgrad von 17 % basierende Invalidenrente sowie eine Integritätsentschädigung aufgrund einer Integritätseinbusse von 30 % zu. Die dagegen hinsichtlich der Invalidenrente erhobene Einsprache wies die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 8. Januar 2025 ab. 2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 8. Januar 2025 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 10. Februar 2025 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Der Einspracheentscheid vom 8. Januar 2025 sei aufzuheben.