Mit Schreiben vom 20. Oktober 2023 stellte die Beschwerdegegnerin ihre Heilbe- handlungs- und Taggeldleistungen gestützt auf die Ergebnisse einer versicherungsmedizinischen Untersuchung vom 11. Oktober 2023 per 31. Oktober bzw. 31. Dezember 2023 ein und stellte dem Beschwerdeführer in Aussicht, dessen Anspruch auf weitere Leistungen noch zu prüfen. Mit Verfügung vom 20. Dezember 2023 sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer ab dem 1. Januar 2024 eine auf einem Invaliditätsgrad von 17 % basierende Invalidenrente sowie eine Integritätsentschädigung aufgrund einer Integritätseinbusse von 30 % zu.