Die Beschwerdegegnerin anerkannte die gemeldeten Beschwerden als Rückfall zum Ereignis vom 1. Juli 1990 und erbrachte in der Folge Heilbehandlungs- und Taggeldleistungen. Mit Schreiben vom 20. Oktober 2023 stellte die Beschwerdegegnerin ihre Heilbe- handlungs- und Taggeldleistungen gestützt auf die Ergebnisse einer versicherungsmedizinischen Untersuchung vom 11. Oktober 2023 per 31. Oktober bzw. 31. Dezember 2023 ein und stellte dem Beschwerdeführer in Aussicht, dessen Anspruch auf weitere Leistungen noch zu prüfen.