1. 1.1. Der 1964 geborene Beschwerdeführer war als Carrosserielackierer angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Beschwerdegegnerin gegen die Folgen von Unfällen versichert. Am 1. Juli 1990 erlitt er beim Fussballspielen einen Unfall und zog sich dabei ein Distorsionstrauma am linken Knie zu, was eine Kreuzbandplastik links notwendig machte und wofür die Beschwerdegegnerin Leistungen erbrachte. In der Folge erlitt der Beschwerdeführer am 17. September 2009 einen erneuten Unfall, welcher eine Meniskusoperation notwendig machte und wofür die Beschwerdegegnerin erneut vorübergehende Leistungen erbrachte.