Der Zeckenbiss vom 9. Oktober 2013 wurde jedoch mit Bagatellunfall-Mel- dung UVG vom 29. Dezember 2014 der Beschwerdegegnerin gemeldet (VB 1) und anschliessend drehte sich das ganze Verfahren, welches mit Mitteilung vom 13. Juni 2016 abgeschlossen wurde (VB 57), um die Frage, ob die vom Beschwerdeführer gemeldeten Beschwerden in Form von wandernden Schmerzen in den Gelenken und Muskeln seit Februar 2014 (VB 1) überwiegend wahrscheinlich auf eine Borreliose zurückzuführen seien und damit in einem Kausalzusammenhang zum Zeckenbiss vom 9. Oktober 2013 stehen würden. Die Beschwerdegegnerin holte dafür damals Berichte der den Beschwerdeführer behandelnden Ärztinnen und Ärzte (VB 6 ff.;