Im Dezember 2023 sei er dann im Internet auf einen Artikel gestossen. Aufgrund dieses Artikels und anderer Websites sei ihm klar geworden, dass es doch nicht keinen sicheren oder wahrscheinlichen Kausalzusammenhang gebe, sondern die Ergebnisse aus dem Jahr 2021 von Dr. med. C._____ anders zu deuten seien und es mit höchster Wahrscheinlichkeit einen Kausalzusammenhang gebe. Das sei der Zeitpunkt der Entdeckung des Revisionsgrundes gewesen. Danach habe er umgehend das Wiedererwägungsgesuch vom 22. Dezember 2023 geschrieben und damit die 90- tägige Frist nach Entdeckung des Revisionsgrundes gewahrt (vgl. Beschwerde; Replik).