3.3. Der Beschwerdeführer bringt im Wesentlichen vor, die Berichte würden zwar schon aus dem Jahr 2021 stammen und sein behandelnder Arzt Dr. med. C._____, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, habe ihm damals auch mündlich bestätigt, dass die Beschwerden durch die Borreliose bedingt seien, da nach der stärkeren Antibiotikabehandlung im Jahr 2021 auch sechs Monate nach der Behandlung keine Beschwerden aufgetreten seien. Im Dezember 2023 sei er dann im Internet auf einen Artikel gestossen.