Angesichts der gemäss Dr. med. univ. C._____ nicht mit den zu erwartenden Symptomen einer Rickettsien-Infek- tion übereinstimmenden Beschwerden des Beschwerdeführers, der im Kanton Aargau unwahrscheinlichen Infektion und des gänzlich nicht erhöhten IgM-Titers im Befund vom 6. Juli 2023 nachvollziehbar mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschliessenden Kausalzusammenhangs zwischen dem (im Kanton Aargau erlittenen [vgl.