Diesbezüglich führte Dr. med. univ. C._____ nachvollziehbar aus, bei einer am 11. Juni 2023 erfolgten Erstinfektion hätte primär auch der IgM-Titer erhöht sein müssen, was gemäss Befund vom 6. Juli 2023 gänzlich nicht der Fall gewesen sei, weshalb auch aus diesem Grund eine Erstinfektion durch den Zeckenbiss vom 11. Juni 2023 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschliessen sei. Auch mit dieser nachvollziehbaren Begründung setzt sich der Beschwerdeführer nicht auseinander, und auch dem Bericht von Dr. med. D._____ lässt sich nichts Gegenteiliges entnehmen.