auch dem Bericht des Hausarztes Dr. med. D._____, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, vom 4. Dezember 2023 (VB 37), welcher lediglich ausführte, es sei weithin bekannt, dass die Rickettsiose eine zeckenübertragene Erkrankung sei und es sich bei der Diagnose der Rickettsiose des Beschwerdeführers ohne Zweifel ursächlich um einen Unfall handle, ist diesbezüglich keine abweichende Beurteilung zu entnehmen.